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19.02.2011: Neues vom "Windelsack"

Dem SPD-Antrag zur Einführung eines "Windelsackes" wurde zugestimmt. Der sogenannte "Windelbonus" soll Familien mit Kindern und pflegebedürftige Menschen rückwirkend ab dem 01.01.2011 finanziell entlasten.


Der jährliche Zuschuss soll Familien mit Kindern und pflegebedürftige Menschen finanziell entlasten. Er wird mit Einführung der Müllverwiegung ab 1. Januar 2011 gewährt und muss bei einem der Saarbrücker Bürgerämter beantragt werden.

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Wann können Bürger den Zuschuss beantragen?

Bürger können den Antrag auf den Windelbonus ab Januar 2012 stellen.

Wer erhält den Windelbonus?

Eltern von Kindern bis zum 3. Lebensjahr

Personen, die aus Krankheitsgründen (Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen

Bürgerinnen und Bürger, die mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sind und in privaten Haushalten leben
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Wer erhält keinen Windelbonus?

Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben. (Die Einrichtungen finanzieren die Kosten der Abfallentsorgung im Allgemeinen aus Beiträgen oder Entgelten der Bewohner.)

Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Grundsicherungsleistungen oder Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. (Die
Abfallgebühren dieser Bürger werden vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert. Es entstehen keine finanziellen Nachteile bei der Entsorgung von Windeln, die durch einen Windelbonus ausgeglichen werden müssten.)

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Wie wird der Windelbonus beantragt?

Der Windelbonus kann bei den vier Bürgerämtern beantragt werden:

Bürgeramt City, Gerberstr. 4, 66111 Saarbrücken

Bürgeramt Dudweiler, Stadtmittezentrum Am Markt 1, 66125 Saarbrücken

Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken

Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach, 66130 Saarbrücken

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Wer kann den Windelbonus beantragen?

Den Antrag auf Windelbonus für Kinder können die Erziehungsberechtigen stellen

Inkontinenz-Patienten können den Antrag selbst stellen oder sich durch Angehörige oder einen Betreuer vertreten lassen

Wichtig: Inkontinenz-Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest

beizufügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt.

Ein Vordruck zum Ausfüllen durch ihren Arzt stellt die Landeshauptstadt ab Januar 2012 zur Verfügung.

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Wie und in welcher Höhe wird der Windelbonus
ausgezahlt?

Der Windelbonus pro Wickelkind beträgt 25 Euro pro Jahr•

Der Windelbonus für Inkontinenzpatienten beträgt 50 Euro pro Jahr

Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag
überwiesen

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Der Antrag kann frühestens ab Januar 2012 rückwirkend für 2011 gestellt werden

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Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung

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Der Windelbonus für Kinder

Die Landeshauptstadt Saarbrücken zahlt den Windelbonus ab der Geburt der Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind seinen 3. Geburtstag feiert. Der Antrag kann zu Beginn des Folgejahres gestellt werden.

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Der Windelbonus für Inkontinenz-Patienten

Der Windelbonus wird ab Feststellung der Erkrankung gezahlt, der Antrag kann zu Beginn des Folgejahres gestellt werden

Betroffene müssen im Folgejahr einen neuen Antrag stellen, die Vorlage eines weiteren Attests ist in der Regel nicht mehr notwendig


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